Konkret schlägt der Verwaltungsrat die Einführung einer sogenannten Opting-up-Klausel vor. Demnach entsteht für Aktionäre der Alpine Select - einzeln oder gemeinsam - erst dann eine Verpflichtung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots, wenn die Schwelle von 49 Prozent der Stimmrechte überschritten wird (Opting-up).

Ferner soll der Verwaltungsrat ermächtigt werden, nach eigenem Ermessen ein neues Aktienrückkaufprogramm zu starten und bis zu 10 Prozent des gesamten Aktienkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen. Ein solcher Rückkauf kann frühestens nach Ablauf des laufenden Programms erfolgen, das an der ordentlichen Generalversammlung vom 19. Mai 2025 verlängert wurde. Dieses läuft laut den Angaben spätestens am 25. Oktober 2026 aus.

Die kommende GV findet am 28. Mai in Zug statt.

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(AWP)