Die Zuständigkeit für Massnahmen in der besonderen Lage solle grundsätzlich bei den Kantonen bleiben, fordert die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK). Aus der Sicht der Kantone müsse der Bund in der besonderen Lage aber eine strategische Gesamtführung übernehmen, hiess es in einer Mitteilung zum Ende der Vernehmlassung.
Das Epidemiengesetz komme nicht nur im Fall einer gesundheitlichen Krise zur Anwendung, sondern müsse auch im Alltag funktionieren, so die GDK. Die frühzeitige Erkennung und die Prävention seien das wirksamste Mittel, um Gesundheitsgefährdungen und Folgemassnahmen von der Bevölkerung und der Wirtschaft abzuwenden.
Weiter begrüsst die GDK, dass die Regeln zur Finanzierung von Tests, Impfungen und Arzneimitteln vorgängig definiert und damit vereinfacht werden sollen. Die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, dass die geltenden Finanzierungsmodelle in einer Gesundheitskrise an Grenzen stossen.
Während der Pandemie von Anfang 2022 bis Anfang 2023 wurde die Koordination zwischen Bund und Kantonen wiederholt kritisiert. Mit Anpassungen des Epidemiengesetzes will der Bundesrat nun Gegensteuer geben.
Neu will die Landesregierung den Kantonen Vorbereitungen auf eine besondere Lage vorschreiben können. Auch eine Rechtsgrundlage für das Erstellen der umstrittenen Zertifikate, die eine Impfung oder Genesung nachweisen, soll ins Epidemiengesetz geschrieben werden.
Die Mitte begrüsst grundsätzliche die Revision des Epidemiengesetzes, wie sie mitteilte. Die Partei betont, wie wichtig ihr die Klärung von Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen, die Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Verbesserung der Datengrundlage und Verbesserungen bei der Versorgungssicherheit seien.
Ausbau der Digitalisierung
Nach Ansicht der Mitte muss der Aufwand für die Dateneingabe möglichst klein und die Datengrundlage des Bundes möglichst breit sein. Dadurch könnten Daten aus den Kantonen einfacher verarbeitet und zusammengeführt werden, was die Analyse stark vereinfache.
Die Mitte befürwortet, dass die Datengrundlage des Bundes in anonymisierter Form der Öffentlichkeit zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt wird. Damit werde private Forschungstätigkeit ermöglicht - und das Wissen über einen Krankheitserreger könne vertieft werden.
Auch die Grünen begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagene Teilrevision des Epidemiengesetzes, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilten. Die Partei nennt vor allem verschiedene neue Kompetenzen des Bundes zur Erkennung, Überwachung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten.
Weiter nennen die Grünen die programmatische Verankerung des One Health Ansatzes, der die Wechselbeziehungen zwischen Mensch, Tier und Umwelt in den Blick nimmt, die Stärkung des globalen Gesundheitsschutzes sowie die verschiedenen Massnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen. Der Gesundheitsschutz werde damit insgesamt gestärkt.
Stärkung der Grundrechte
Die Grünen fordern aber auch eine Anpassung der bundesrätlichen Gesetzesvorschläge: Dabei geht es um eine Stärkung der Grundrechte wie auch der wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Bevölkerung.
Die SVP lehnt die Teilrevision des Epidemiengesetzes in dieser Form derweil «kategorisch» ab, wie sie mitteilte. Die Partei fordert den Bundesrat auf, «zunächst die Massnahmen und Prozesse, die während der Corona-Pandemie ergriffen wurden, gründlich und kritisch aufzuarbeiten».
Es sei grundsätzlich richtig, das Epidemiengesetz einer Revision zu unterziehen. Der vorliegende Entwurf mache aber nichts anderes, als jene Massnahmen ins ordentliche Recht zu überführen und zu verstetigen. Die Vorlage binde die Schweiz auch einseitig an die Weltgesundheitsorganisation WHO an, was für die SVP «inakzeptabel» sei.
Die Partei lehne auch «das Fehlen von Schutzmassnahmen gegen die Diskriminierung von ungeimpften Personen oder Personen ohne Impfausweis» ab, hiess es weiter.
SP und FDP haben sich nicht zum bundesrätlichen Vorschlag einer Teilrevision des Epidemiengesetzes geäussert.
(AWP)