Mit den geplanten Änderungen beim Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können, wie das Wirtschafts- sowie das Justizministerium zum Entwurf erklärt hatten. Die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts sollten geschärft werden.
"Das Wettbewerbsrecht kriegt kräftige Zähne", so Audretsch. "Plötzlich steigende Preise an der Tankstelle oder im Supermarkt sind ein riesen Ärger für alle. Künftig kann das Kartellamt besser durchgreifen, wenn Märkte gestört sind, wenn Preise etwa von Rohöl oder Lebensmitteln ohne Grund nach oben schnellen." Das Kartellamt solle künftig gezielt auf Störungen in Märkten schauen, nicht nur auf einzelne Firmen.
"Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit hohen Preisen zu kämpfen haben", so Audretsch. Im Fall von Kartellrechtsverstössen solle die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert werden.
Hubertz sagte, gerade kleinere Wirtschaftsakteure sollten künftig noch besser bei Störungen des Wettbewerbs geschützt werden. "Neue Geschäftsideen und Start-ups bekommen eine faire Chance und überhöhte Preise werden vermieden. Köhler sprach von einem transparenten Ordnungsrahmen für den freien Wettbewerb. "Wir erweitern die Möglichkeiten des Kartellamts zum Schutz des Wettbewerbs und sichern den Unternehmen dabei einen sehr hohen Rechtsschutz zu." Durch eine aufschiebende Wirkung von Einsprüchen gegen mögliche Massnahmen sei sichergestellt, dass jeder Eingriff in den Markt zuvor gerichtlich überprüft werden könne./hoe/DP/ngu