Mit der Reform sollen Asylverfahren an den Aussengrenzen des Schengenraumes durchgeführt werden. Gewisse Migrantinnen und Migranten würden bis zu zwölf Wochen in Auffanglagern untergebracht werden, um dort ihren Antrag zu prüfen. Die Abgewiesenen könnten auch schneller in «sichere» Drittländer zurückgeführt werden.
Um insbesondere Länder an den Südgrenzen zu entlasten, ist auch ein sogenannter Solidaritätsmechanismus vorgesehen. Dieser sieht vor, dass Migrantinnen und Migranten den Mitgliedsstaaten zugewiesen werden könnten. Staaten die dies nicht wünschen, könnten im Gegenzug sich finanziell oder anderweitig im Bereich Asyl und Migration beteiligen.
Folgen für die Schweiz
Für die Schweiz seien nur diejenigen Punkte rechtlich bindend, die als Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstandes gelten, sagte Samuel Wyss, Sprecher beim Staatssekretariat für Migration (SEM), der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. So müsste die Schweiz unter anderem Regeln im Bereich des Datenabgleichs und zur Feststellung und Überprüfung der Identität übernehmen.
Nicht übernehmen müsste die Schweiz den Solidaritätsmechanismus. Sie könnte sich allenfalls auf freiwilliger Basis sich an solidarischen Massnahmen beteiligen. Und die Regeln zur Harmonisierung der materiellen Asylvorschriften und der Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz seien nicht verbindlich, sagte Wyss.
Mit dem Ja des EU-Parlaments ist die Reform noch nicht im Trockenen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden noch die Mitgliedsstaaten, vertreten im Rat der EU, der Revision zustimmen müssen. Etwas anderes als eine Zustimmung wäre eine Überraschung.
Danach hat die Schweiz zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
(AWP)