Drittanbieter dürften künftig jede beliebige Software bewerben und mit Links auf die Angebote verweisen, teilte der iPhone-Anbieter am Donnerstag mit. Dies umfasse auch Programme, die nicht auf der Internetseite des Drittanbieters verfügbar seien, sondern beispielsweise auf einer alternativen Download-Plattform für Apps. Hierzu müssten sie keinerlei Auflagen bezüglich der Formulierungen oder des Umfangs der Werbe-Informationen beachten. Apple habe die Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst.

Parallel dazu gab das Unternehmen Änderungen bei den Gebühren für die Nutzung des App Stores bekannt. Drittanbieter, in ihren Apps Links auf fremde Webseiten oder Download-Portale anböten, müssten künftig eine Erstinstallationsabgabe in Höhe von fünf Prozent zahlen. Hinzu komme eine zehnprozentige Servicegebühr für sämtliche Käufe innerhalb der ersten zwölf Monate nach Installation der App. Bislang verlangt Apple Abgaben von bis zu 30 Prozent.

Gegen den US-Konzern laufen mehrere Verfahren wegen möglicher Verstösse gegen den Digital Markets Act (DMA). Dieses Gesetz verpflichtet Technologiekonzerne unter anderem dazu, ihre Plattformen für die Konkurrenz zu öffnen. Um eine milliardenschwere EU-Strafe abzuwenden, gewährt Apple Drittfirmen bereits Zugang zur Technologie für kontaktloses Bezahlen per iPhone. Bei Verstössen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes.

(Reuters)