Die Gesuche von 127 Mitarbeitenden auf Insolvenzentschädigung sind gemäss Mitteilung des Thurgauer Amtes für Wirtschaft und Arbeit bis 10. Juni bewilligt worden. 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten bis dahin noch kein Gesuch gestellt.

Zuvor genehmigte das Bezirksgericht Arbon ab dem 20. Mai einen Antrag auf provisorische Nachlassstundung der Firma. Dadurch konnte die Arbeitslosenkasse entsprechende Gesuche der Mitarbeitenden für die überbrückende Auszahlung der ausstehenden Löhne bearbeiten.

Die Forster Swiss Home AG sucht seit Wochen Lösungen zur Finanzierung von Ausständen. Im Mai setzte das Gericht eine Sachwalterin ein. Diese soll eine Sanierung in die Wege leiten und die Fortführung des Betriebs sichern. Gemäss dem Unternehmen würden die Geschäfte währenddessen weitergeführt.

(AWP)