Einreise nur mit Arbeitsvertrag

Wer aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien stammt und über die Westbalkanregelung nach Deutschland kommen will, muss vorab einen Arbeitsvertrag vorweisen. Von der Regelung können auch ungelernte Arbeitskräfte profitieren. Sie war eingeführt worden, um Menschen aus diesen Staaten davon abzuhalten, hierzulande grundlos Asyl zu beantragen. Die Erlaubnis für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland muss im Herkunftsland beantragt werden. Zudem darf die Zustimmung nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den zurückliegenden 24 Monaten Asylbewerberleistungen bezogen hat.

Viele Arbeitskräfte aus dem Kosovo

Zum Stichtag 30. November 2024 lebten mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung insgesamt rund 79.500 Menschen in Deutschland, die bei ihrer Einreise von der Westbalkanregelung profitiert hatten. Ende 2023 waren es rund 76.000 Menschen gewesen, die auf dieser Grundlage eine Aufenthaltserlaubnis hatten. Arbeitskräfte aus dem Kosovo bildeten unter ihnen mit rund 20.800 Migranten die grösste Gruppe, gefolgt von Menschen aus Bosnien und Herzegowina (knapp 16.100) und Nordmazedonien (rund 14.200)./abc/DP/men

(AWP)