Am Dienstagnachmittag hat die Schweizer Armee an einem Medienfachgespräch über die Ablösung des Dienstbüchleins informiert. Prozesse wie der Marschbefehl, aber auch Dienstverschiebungen, Urlaubsgesuche und Ähnliches hätten sich in ihrer papierlosen Form in den vergangenen Jahren bereits bewährt, hiess es in der Einladung zum Anlass.
Künftig können Angehörige der Armee über eine neue Internetplattform unter anderem ihre Militärkarriere, geleistete und zukünftige Dienste sowie persönliche Daten einsehen und administrative Prozesse digital erledigen. Für Einträge bis Anfang Juni bleibt das Dienstbüchlein als Beweismittel gültig und muss bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht aufbewahrt werden, wie die Armee schreibt.
(AWP)
