Das bedingte Aktienkapital im Zusammenhang mit dem Beteiligungsprogramm soll laut dem Antrag des Verwaltungsrats auf 4,8 Millionen Franken von heute 2,0 Millionen erhöht werden, wie der am Donnerstag veröffentlichten GV-Einladung zu entnehmen ist. Des Weiteren soll das bedingte Aktienkapital im Zusammenhang mit Finanzierungszwecken auf 2,4 Millionen Franken von heute 1,0 Millionen heraufgesetzt werden.

Das Kapitalband soll derweil in den Statuten der Gesellschaft um das gesetzlich zulässige Maximum erweitert werden. Damit ergebe sich eine neue Untergrenze von 7,2 Millionen und eine neue Obergrenze von 21,7 Millionen Franken, heisst es.

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(AWP)