Darüber hinaus sollen kommunale Kläranlagen nach dem Willen der Länder bis 2045 die Energie erzeugen müssen, die sie verbrauchen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Energie könne vor Ort oder auch ausserhalb des Standorts erzeugt werden. Bis zu 30 Prozent könne von externen Quellen bezogen werden.

Des Weiteren wären Mitgliedstaaten den neuen Regeln zufolge zur Überwachung von Gesundheitsparametern im kommunalen Abwasser verpflichtet. So sollen Krankheitserreger ermittelt werden, die für Pandemien verantwortlich sein können - wie das Corona- oder Influenzavirus.

Die Länder müssen nun mit dem EU-Parlament beraten und einen Kompromiss finden. Das Parlament hatte sich ebenfalls dafür ausgesprochen, Pharma- und Kosmetikfirmen an den Kosten der Abwasserreinigung zu beteiligen. Grundlage für die neuen Vorschriften ist ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission.

Abwasserbranche lobt Vorschläge

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüsste die Position der Länder. «Besonders erfreulich ist, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre uneingeschränkte Unterstützung für die vollumfängliche Einführung der Herstellerverantwortung zur Übernahme der Kosten der vierten Reinigungsstufe zugesagt haben», sagte der Hauptgeschäftsführer für Wasser und Abwasser, Martin Weyand. Damit könne das Verursacherprinzip angemessen umgesetzt werden.

Auch beim Verband kommunaler Unternehmen stiessen die Pläne auf Anklang. Vizepräsident Karsten Specht sagte, Energieeffizienz und Klimaschutz seien für die kommunale Abwasserwirtschaft ein sehr wichtiges Thema. Bei vielen Betrieben sei es aufgrund der begrenzten Flächen und Anlagen nicht möglich, Energie vollständig energieneutral selbst erzeugen. Daher sei es richtig, erneuerbare Energieanlagen auch abseits errichten oder erneuerbare Energien kaufen zu können./red/DP/he

(AWP)