Q2 2024 (in Mio USD) AWP-Konsens Q1 2024 Geschäftsertrag 11'506 12'739 Gewinn vor Steuern adj. 1'863 2'617 Gewinn vor Steuern 1'145 2'376 Konzernergebnis 608 1'755
PRO MEMORIA
FINMA/WEKO: Die UBS muss nach der Übernahme der Credit Suisse keine wettbewerbsrechtlichen Auflagen erfüllen. Die Finanzmarktaufsicht Finma kam Mitte Juni nach einem kartellrechtlichen Kontrollverfahren zum Schluss, dass der Zusammenschluss der beiden Grossbanken den wirksamen Wettbewerb «in keinem Marktsegment» beseitigt. Zwar habe die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken können, hiess es. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff seien aber nicht erfüllt. Das Kontrollverfahren sei damit «ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen» abgeschlossen worden. Die Wettbewerbskommission (Weko) sah zwar gleichzeitig Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung der UBS. Ausserdem pochte sie darauf, dass Gebühren und Preise der fusionierten Bankengruppe künftig genau beobachtet werden. Die Finma hat allerdings das Sagen in diesem Fall und verzichtet auf wettbewerbsrechtliche Auflagen. Anfang Juli kündigte dann auch noch der Preisüberwacher an, er wolle die UBS nach der Übernahme der CS stärker unter die Lupe nehmen.
ORGANISATION/MANAGEMENT: Die UBS hat Ende Mai einige Änderungen in der Organisation bzw. im Management angekündigt, die grösstenteils schon wirksam sind oder es in Bälde werden. So wurde etwa die Leitung der wichtigen globalen Vermögensverwaltung wieder aufgeteilt. Rob Karofsky wurde zum neuen Leiter Americas und Co-Präsident der Division «Global Wealth Management» (GWM) ernannt, dies an der Seite von Iqbal Khan, dem früheren alleinigen Leader der Division. Khan seinerseits ist als Leiter der Region Asia-Pacific nach Asien gezogen, womit laut UBS zum ersten Mal ein Leiter eines UBS-Unternehmensbereichs von Asien aus tätig sein wird. Karofsky war früher Leiter der Investment Bank, deren Führung nun ebenfalls aufgeteilt wurde. Die neuen Leiter heissen George Athanasopoulos und Marco Valla, die auch Einsitz in der Konzernleitung genommen haben. Athanasopoulos ist seit 2010 auf verschiedenen UBS-Führungsposten tätig, Valla stiess 2023 zur UBS. Gleichzeitig schied der frühere CEO der Credit Suisse, Ulrich Körner, aus der Konzernleitung aus. Er werde die UBS im späteren Jahresverlauf verlassen, hiess es Ende Mai.
KAPITALRÜCKFÜHRUNG: Die UBS hat im April ein neues Aktienrückkaufprogramm gestartet: Bis April 2026 sollen damit Aktien im Wert bis zu 2 Milliarden Dollar über eine zweite Handelslinie zurückgekauft werden. Aktuell (per 9.8.) sind im Rahmen des Programms Aktien im Wert von 412 Millionen Franken (474 Mio USD) zurückgekauft. Nach der Übernahme der CS im März 2023 hatte die UBS Aktienrückkäufe vorerst ausgesetzt, dann aber Anfang Februar 2024 angekündigt, dass es im zweiten Halbjahr 2024 wieder losgehen soll. Für 2024 war die Rede von bis zu 1 Milliarde, 2026 sollen die Rückkäufe dann das frühere Niveau von vor der CS-Übernahme (2022: 5,6 Mrd USD) übertreffen. Auch die Dividenden sollen weiter steigen: Für das Geschäftsjahr 2024 (Auszahlung 2025) strebt die UBS eine Erhöhung der Dividende pro Aktie im mittleren Zehnprozentbereich an (2023: 0,70 USD).
RECHTSFÄLLE: Die Liste der zahlreichen offenen Rechtsfälle hat sich mit der Übernahme der CS noch verlängert. Allerdings hat die UBS von den offenen grösseren Rechtsstreitigkeiten in jüngster Zeit drei (RMBS, Archegos, Mosambik) zu Ende gebracht - zwei davon hatte sie von der CS geerbt. Einen Schlussstrich will die UBS auch unter den Greensill-Fall um sogenannte Supply-Chain Fonds ziehen. Sie hat (indirekt) den Investoren im Juni ein Rückkaufangebot gemacht, das bis Ende Juli lief. In diesem Zusammenhang rechnet die UBS auf konsolidierter Basis im zweiten Quartal 2024 mit einer Rückstellung von rund 0,9 Milliarden US-Dollar.
Ein bedeutender Rechtsfall ist mit dem Steuerprozess in Frankreich aber hausgemacht und immer noch offen, nachdem das oberste Gericht des Landes das Verfahren im November 2023 zurück zur Vorinstanz geschickt hatte. An der grundsätzlichen Verurteilung der UBS wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei hatte der Kassationshof allerdings festgehalten. Die UBS habe zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben und die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen. Neu verhandelt werden müssen allerdings die Strafzahlungen und die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. Die Vorinstanz hatte die UBS im Dezember 2021 zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen. Die UBS hatte dagegen Rekurs eingelegt und für den Fall 1,1 Milliarden Euro zurückgestellt. Wann der neue Prozess beginnen wird, ist unklar. Experten hatten ursprünglich mit Frühjahr 2024 gerechnet.
Ausstehend sind darüber hinaus etwa noch Klagen von ehemaligen CS-Kleinaktionären im Zusammenhang mit der Übernahme durch die UBS und dem damals gezahlten Kaufpreis. Und auch die vollständige Abschreibung der CS-AT1-Anleihen im Zuge der Not-Übernahme - angeordnet durch die Finma - könnte noch rechtlichen Ärger bringen.
AKTIENKURS: Die UBS-Aktien notieren mit aktuell 24,86 Franken (Montag 12.30 Uhr) knapp 5 Prozent unter dem Stand von Ende 2023. Im Vergleich zum Jahres- bzw. Mehrjahreshoch von Anfang Juni bei 28,78 Franken haben sie knapp 14 Prozent eingebüsst. Die UBS-Papiere gerieten zuletzt im Zusammenhang mit den jüngsten Aktienturbulenzen wieder stärker unter Druck und fielen am 5. August auf eine neues Jahrestief (intraday) bei 22,53 Franken.
an/uh
(AWP)