«Wir sprechen hier von Terrorismus, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von organisierter Kriminalität», sagte SEM-Sprecher Daniel Bach am Freitag in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens SRF. In den letzten Jahren wurde ihm zufolge in zehn Fällen ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, in sieben davon wurde schliesslich der Entzug des Bürgerrechts verfügt.
Alberto Achermann, Professor für Migrationsrecht an der Universität Bern, hält die Forderung nach einer Ausbürgerung im Fall Winterthur entsprechend für einen «Schnellschuss», wie er zu SRF sagte. Man könne zwar davon ausgehen, dass es sich beim Angriff um eine besonders schwere Straftat handle. Ob der Täter zurechnungsfähig war, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sagen.
Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr hatte zuvor an einer Medienkonferenz gesagt, er würde den mutmasslichen Täter am liebsten ausschaffen. «Wir wollen solche Leute nicht hier haben. Bei schweren Verbrechen und Terrorismus kann das Bürgerrecht entzogen werden», sagte der Regierungsrat. Der türkisch-schweizerische Doppelbürger solle in die Türkei ausgeschafft werden, wo er gemäss Informationen der Behörden die letzten zwei Jahre vermutlich lebte.
Der Mann stach am Donnerstag am Bahnhof Winterthur auf drei Passanten ein, die dabei teils schwer verletzt wurden. Die Bundesanwaltschaft hat Untersuchungshaft für den 31-Jährigen beantragt.
(AWP)
