Die Idee sei, dass an diesen Rundtischgesprächen sämtliche involvierten Parteien wie Vertreter der Opfer und der öffentlichen Hand sowie die involvierten Haftpflicht-, Sach-, Unfall- und Krankenversicherer unbürokratische und langfristig tragfähige Lösungen definierten.

Dies, um für die finanziellen Schäden der überlebenden Opfer und Hinterbliebenen aufzukommen: Das schreibt die AXA-Versicherung in einer Mitteilung vom Donnerstag. «Idealerweise» würden die Gespräche vom Bund geleitet.

Im Communiqué steht weiter, dass sowohl die Gemeinde Crans-Montana als auch die Barbetreiber branchenübliche Standardprodukte mit einer vertraglich limitierten Deckungssumme bei der AXA abgeschlossen hätten. «Wer für den entstandenen Schaden haftet, lässt sich erst nach Abschluss der laufenden (Straf-)Untersuchung beurteilen», heisst es weiter.

Fest stehe weiter, dass die Versicherungssummen der Gemeinde und der Bar im Fall einer Haftung «bei weitem nicht ausreichen, um für alle finanziellen Schäden der überlebenden Opfer und Hinterbliebenen aufzukommen.»

Die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Hinblick auf die geschädigten Personen müsse deshalb in jedem Fall gewährleistet sein. Die medizinische Versorgung der Betroffenen sei unabhängig von der Haftung grundsätzlich gesichert, schreibt Axa weiter.

(AWP)