Die schwäbische Softwarefirma Teamviewer muss wegen eines Verstosses gegen die Ad-hoc-Vorschriften eine Geldbusse von 240'000 Euro zahlen. Die Finanzmarktaufseher der BaFin kamen zu dem Schluss, dass der Anbieter von Fernsteuerungs- und Fernwartungs-Software einen Cyber-Angriff vor gut zwei Jahren den Investoren unverzüglich in einer Ad-hoc-Mitteilung hätte mitteilen müssen. Das sei ein Verstoss gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Teamviewer hatte den Angriff zunächst nur auf der Homepage in einer Mitteilung an die Kunden veröffentlicht. Die Attacke hatte die Aktie zeitweise um zehn Prozent gedrückt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält schwerwiegende Cyber-Vorfälle in aller Regel für ad-hoc-pflichtig, weil der Kapitalmarkt darauf sensibel reagiert. Ein Teamviewer-Sprecher erklärte, man habe den Vorfall im Juni 2024 «sorgfältig auf das Vorliegen einer ad-hoc-relevanten Information geprüft». Man habe sich damals aber entschieden, alle wichtigen Informationen über das «TeamViewer Trust Center» auf der Homepage zu veröffentlichen, was den Gepflogenheiten im Technologiesektor entspreche.
Hinter dem Hackerangriff hatte Teamviewer die russische Hackergruppe APT29 vermutet, die auch als «Midnight Blizzard» auftritt und angeblich im Auftrag der russischen Regierung handelt. Letztlich sei diese aber nur in das interne IT-System eingedrungen und habe dort Namen, Kontaktinformationen und vertrauliche Passwörter der Belegschaft abgesaugt. Es seien weder die Kommunikationsplattform noch die Produktumgebung noch Kundendaten gehackt worden. Die Server, Netzwerke und Konten würden stets strikt getrennt gehalten.
(Reuters)

