Nach Anordnung der Bafin muss die Bank nun «angemessene und geeignete Massnahmen» ergreifen, um die Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Vor allem müsse sie Kundendaten überprüfen und aktualisieren und der Behörde fortlaufend über die Fortschritte berichten. Der Bescheid gegenüber der Bank stammt bereits vom 13. Mai.

Ein Sprecher der Helaba erklärte am Morgen, die Bank sei sich der hohen Bedeutung der Geldwäsche- und Betrugsprävention bewusst. «Wir stehen im engen Austausch mit der Bafin, um die Massnahmen schnellstmöglich umzusetzen.» Für die Kundschaft ändere sich dabei grundlegend nichts.

Bereits im Dezember hatte die Bafin wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention gegen die Helaba ein Bussgeld von 20.000 Euro verhängt. Damals ging es um Datenverarbeitungssysteme der Bank in dem Bereich, die laut der Behörde «nur eingeschränkt angemessen waren».

Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und deren Daten regelmässig zu überprüfen und zu aktualisieren. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) müssen sie zudem ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen laufend überwachen. Damit sollen sie verhindern, dass sie dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen./stw/mne/mis

(AWP)