Die betroffenen Impfstoff-Hersteller können das Urteil weiterziehen, um ihre Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse wahren zu können, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Montag schrieb.

Die Beschwerdeführer hatten auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in die vom BAG und der Armeeapotheke geschlossenen Verträge für die Covid-Impfstoffe gefordert. Das BAG wies die Gesuche Ende 2023 ab.

Das BAG hatte die mit den Impfstoffherstellern Moderna, Novavax, Pfizer, Janssen, AstraZeneca und CureVac abgeschlossenen Verträge 2022 mit Schwärzungen veröffentlicht. Eine Offenlegung der Verträge nur in der Schweiz würde dazu führen, dass der Bund bei der Impfstoffbeschaffung in einer künftigen Pandemie-Situation in eine schlechte Verhandlungsposition gerate, so die Befürchtung.

(AWP)