Das Gericht bestätigte damit den Antrag auf Untersuchungshaft der Staatsanwaltschaft. Die Walliser Generaltsaatsanwältin Beatrice Pilloud hatte die Festnahme am Freitag beantragt und mit Fluchtgefahr begründet. Morettis Frau hingegen bleibt auf freiem Fuss.
Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) erklärte sich in der Mitteilung «bereit, die Untersuchungshaft aufzuheben, sofern verschiedene von der Staatsanwaltschaft beantragte Massnahmen - darunter insbesondere die Hinterlegung von Sicherheiten - getroffen werden.» Diese Massnahmen erschienen als angemessen, um der Fluchtgefahr entgegenzuwirken. In der Zwischenzeit müsse die Freiheitsentziehung bestehen bleiben.
Weiter erinnerte das ZGM daran, «dass die Untersuchungshaft eine verfahrensrechtliche Haft ist, die ausschliesslich dazu dient, den ordnungsgemässen Ablauf der Ermittlungen zu gewährleisten». Für Jacques Moretti gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
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(AWP)
