Grosse Solarkraftwerke, Windparks und Wasserkraftwerke sollen schneller geplant und bewilligt werden können. Das ist das Ziel der beschlossenen Änderungen im Energiegesetz. Mittel dazu sind gestraffte Bewilligungsverfahren und eingeschränkte Einsprachemöglichkeiten.
Am Mittwoch hat der Ständerat die letzten Differenzen in der Vorlage bereinigt. Wie der Nationalrat am Tag zuvor stimmte er dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag. Ein Absturz der Vorlage und ein Referendum gegen die Vorlage sind nicht mehr wahrscheinlich.
Vom Kompromiss bei den eingeschränkten Beschwerderechten sind zwar weder die SP noch die Grünen überzeugt. Trotzdem sei die Vorlage für die von linker Seite priorisierte Umsetzung der Energiewende wichtig.
Auch die SVP, die zu Beginn der Beratungen die Vorlage grundsätzlich bekämpfte, scheint ihre Opposition aufgegeben zu haben. Fraktionssprecher Christian Imark (SO) hob diese Woche im Parlament die positiven Aspekte der Gesetzesänderungen hervor. Aus Sicht der grössten Fraktion ist das der beschleunigte Ausbau bei der Stromproduktion aus Wasserkraft.
Weniger langer Beschwerdeweg
Nach dreimaligem Hin und Her zwischen den Räten wurden in den strittigen Punkten mehrheitsfähige Kompromisse gefunden. Die künftige Stromversorgungssicherheit als Ziel der Vorlage war schliesslich offenbar wichtiger als die Durchsetzung von einzelnen Parteiinteressen.
Das Parlament beschloss Vereinfachungen bei den Wasserkraftprojekten, die im Rahmen des Energie-Mantelerlasses im Sommer 2024 von der Bevölkerung gutgeheissen wurden. Dabei geht es um 16 Projekte in den Kantonen Wallis, Bern, Graubünden, Tessin und Uri. Dazu gehören ein neuer Speichersee im Gebiet Gorner oberhalb von Zermatt VS sowie die Erhöhung des Fassungsvermögens des Grimselsees.
Gegen Nutzungspläne, Bewilligungs- und Konzessionsentscheide kann da nur noch bis vor das Kantonsgericht prozessiert werden und nicht mehr bis vor Bundesgericht. Zusatzkonzessionen für Wasserkraftwerke sind künftig zudem einfacher erhältlich. Auch die Erhöhung bereits bestehender Staumauern wird einfacher möglich.
Die Befürwortenden des eingeschränkten Verbandsbeschwerderechts versprechen sich davon eine Beschleunigung der Projekte von drei bis fünf Jahren. Heute kann es bis zu zwanzig Jahre dauern, bis eine Anlage bewilligt ist.
Zu diesem Zweck will das Parlament auch die heute verbindlichen Ausgleichsmassnahmen für geschützte Lebensräume flexibilisieren. Unter klar definierten Voraussetzungen ist künftig auch eine monetäre Abgeltung zulässig, mit strengen Vorgaben für deren Verwendung.
«Wir brauchen einen Befreiungsschlag»
Auch die Verfahren bei grossen Solar- und Windanlagen haben die Räte gestrafft. Jedoch beschloss das Parlament, ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben, dass die Kantone eine Zustimmung der Standortgemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung einer Anlage im beschleunigten Verfahren machen können.
Wie in vorangegangenen Debatten zur schweizerischen Energiepolitik stand auch bei dieser Vorlage die Abwägung zwischen Umweltschutz und Versorgungssicherheit im Fokus. Die Mehrheit argumentierte, dass man sich keinen Stillstand mehr leisten könne.
Energieminister Albert Rösti betonte zuletzt mehrmals, er mache sich Sorgen um das Schweizer Energiesystem. «Wir brauchen einen Befreiungsschlag.» Gleichzeitig warnte er immer wieder davor, die Vorlage zu überladen. Sein Appell fand offenbar Gehör.
Die Sprecherinnen und Sprecher der bürgerlichen Fraktionen unterstrichen in ihrer Bilanz, dass nun ein tragbarer Kompromiss gefunden worden sei. Der Blockadepolitik sei damit ein Ende gesetzt. Passend zum Herbst könne das Parlament nun die Früchte einer langen Beratung ernten, sagte Priska Wismer-Felder (Mitte/LU) am Dienstag im Nationalrat.
(AWP)