Bei der Individualbesteuerung müsse nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen und das gesamte Eigentum steuerlich jährlich zwischen den Eheleuten mit Errungenschaftsbeteiligung aufgeteilt werden, heisst es in einer Mitteilung des Schweizer Bauernverbandes (SBV) vom Freitag.
Hof, Vieh, Maschinen und alles Drumherum müssten jährlich vermögensmässig zugeteilt werden - ebenso alle Abzüge, beispielsweise für die Kinder. Bei ungleicher Einkommensaufteilung würde ein Teil der Abzüge steuerlich wirkungslos bleiben, so der Bauernverband.
Die sogenannte Heiratsstrafe existiere heute nur noch bei den direkten Bundessteuern. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gebe es heute dank Splitting, Tarifanpassungen oder Familienquotientensystem keine Benachteiligung mehr bei der Besteuerung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren. Die Lösung wäre laut dem Verband, wenn sich der Bund bei seinem Steuersystem eine der Kantonslösungen als Vorbild nähme.
(AWP)