Die obere Limite beschloss der Bundesrat am Mittwoch mit der Inkraftsetzung der zweiten Etappe der Raumplanungsrevision. Am 29. September 2023 verabschiedete das Parlament die Vorlage dazu. Das Datum gilt deshalb als Stichtag für die noch mögliche Zunahme an überbauten Flächen ausserhalb von Bauzonen.
Zu diesem Zweck setzte das Parlament ein Stabilisierungsziel. Hatte der Bundesrat in der Vernehmlassung zur Verordnung noch eine Zunahme von bis zu 1 Prozent an Gebäuden und versiegelten Flächen zulassen wollen, setzte er die obere Limite nun bei zwei Prozent.
Steigt in einem Kanton die Zahl der Gebäude ausserhalb von Bauzonen stärker an, müssen Gebäude abgebrochen respektive versiegelte Flächen wieder befreit werden. Das Gesetz sieht dafür unter Bedingungen eine Abbruchprämie vom Kanton vor.
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(AWP)