Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die Baubewilligungen nicht erteilt werden könnten, da der Typ der Windturbine nicht festgelegt worden sei. Ihrer Ansicht nach muss die Wahl des Modells zum Zeitpunkt der Baubewilligung erfolgen. «Diese Argumentation ist gut begründet», befand das Gericht gemäss Urteil vom 18. Juni.

Die von den Gemeinden Les Verrières, Val-de-Travers und La Côte-aux-Féees erteilten Baugenehmigungen wurden somit für nichtig erklärt, wie aus einer Mitteilung der Beschwerdeführer vom Montag hervorgeht. Das Dossier geht nun zurück an die Gemeinden.

Das Projekt auf der Hochebene Montagne de Buttes wird von der Betreibergesellschaft Verrivent getragen, die zu gleichen Teilen der Groupe E Greenwatt und den Services industriels de Genève (SIG) gehört. Das Bundesgericht hatte den Nutzungsplan im vergangenen Jahr im Rahmen eines anderen Verfahrens für gültig erklärt.

Geplant sind 19 Windkraftanlagen mit einer voraussichtlichen jährlichen Gesamtleistung von 95 Gigawattstunden. Damit sollen rund 28'000 Haushalte mit erneuerbaren Energien versorgt werden.

mk/

(AWP)