Im Rahmen dieses Vergleichs - sollte er genehmigt werden - wird Bayer bis zu 21 Jahre lang abnehmende, gedeckelte jährliche Zahlungen in Höhe von insgesamt bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar leisten. Mit dem Schritt will Bayer das Thema Glyphosat-Klagen weitgehend vom Tisch bekommen. Damit der Vergleichsplan aber überhaupt greift, muss ein Grossteil der Kläger zustimmen, im Grunde fast alle, wie Unternehmenschef Bill Anderson im Februar bei der Vorstellung des Plans betont hatte. Eine Nicht-Zustimmung ist ein sogenannter Opt-out.

Dass nach der jüngsten Entscheidung des obersten US-Gerichts in einem wegweisenden Glyphosat-Fall Widerrufsanträge zu sogenannten Opt-outs eingegangen sind, überrascht wenig. Denn: der Supreme Court hatte zu Gunsten von Bayer entschieden, was vielen Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken durch den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup die Grundlage entziehen könnte.

So hatte der US Supreme Court geurteilt, dass Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden kann. Die Richter beriefen sich dabei darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen von der Umweltbehörde EPA vorgeschrieben seien - damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben./mis/mne/jha/

(AWP)