Der Verurteilte wird zudem zur Zahlung einer Ersatzforderung von 261'000 Franken an den Bund verpflichtet. Die Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt 11'000 Franken werden ihm auferlegt. Die Beschlagnahme seiner Vorsorgegelder wird mit Ausnahme der Ausgleichsforderung und der Kosten aufgehoben.

Das Urteil steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen, die die Bundesanwaltschaft (BA) 2014 gegen Ricardo Espirito Santo Silva Salgado, den Vorsitzenden der Espirito-Santo-Gruppe einleitete. Dieser wurde der Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem Konkurs des Konzerns im Herbst 2014 verdächtigt.

Buchhaltung manipuliert

Die Ermittlungen wurden auf die zahlreichen Tochtergesellschaften von Espirito Santo ausgeweitet - darunter auf die Lausanner Niederlassung der Firma Espirito Santo Services. Laut BA spielte deren Leiter eine Rolle bei der Fälschung der Konzernbuchhaltung, unter anderem durch eine unzulässige Abwertung von Schulden, fiktive Buchungseinträge und künstliche Wertsteigerungen von Vermögenswerten.

Auf Antrag seines Verteidigers wurde das Verfahren gegen den heute 67-Jährigen vom Hauptverfahren abgetrennt. Bei seinen Anhörungen räumte der Mann alle ihm vorgeworfenen Taten ein, was den Weg für ein Urteil im abgekürzten Verfahren ebnete. (Urteil SK.2023.28 vom 22.8.2023)