Nun aber teilte die Bundesnetzagentur in Bonn mit, dass sie diese Pflichten für den Bonner Konzern in vier deutschen Grossstädten aufheben möchte: In Köln, München, Wolfsburg und Ingolstadt soll die Telekom künftig nicht mehr als marktbeherrschend eingestuft werden. Das wäre ein Novum in der Regulierung des Breitbandmarktes. Man sehe in den Städten erstmals einen wirksamen Wettbewerb im Breitband-Massenmarkt, hiess es von der Regulierungsbehörde.

Grund für diese Pläne ist der Glasfaser-Ausbau, durch den der Marktanteil der Telekom-Konkurrenten am lokalen Festnetz-Markt gestiegen ist. Es gibt also ein so grosses Angebot, dass keine negativen Folgen für den Verbraucher mehr befürchtet werden, wenn die Telekom gewissermassen von der Kette gelassen wird.

Konkurrenten können zwar weiterhin auf das Telekom-Netz und damit ihren Kunden Internetverbindungen bieten. Hierbei wäre die Miete, die die Konkurrenten der Telekom zahlen, aber frei verhandelbar und nicht mehr staatlich vorgegeben.

«Wo ein wirksamer Wettbewerb fehlt, wird die Bundesnetzagentur diese Teilmärkte auch weiterhin regulieren», sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. «Allerdings besteht in München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg nach unseren vorläufigen Erkenntnissen zukünftig kein Bedarf an Vorab-Regulierung mehr.» Das Eckpunktepapier soll nun mit der Branche diskutiert werden.

Reaktionen auf die Pläne

Die Telekom wertete das Behördenpapier als Schritt in die richtige Richtung, der allerdings nicht weit genug gehe - es gehe ja nur um vier Städte. Beim Breitbandverband Breko, der für die Telekom-Konkurrenten spricht, schrillten hingegen die Alarmglocken. Die Teil-Entlassung der Telekom aus der Regulierung komme zum völlig falschen Zeitpunkt, monierte Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter beim Breko.

«In einer Phase, in der die Telekom so aggressiv auftritt wie nie zuvor, würde eine Deregulierung die Marktmacht des Ex-Monopolisten weiter stärken, Investitionssicherheit gefährden und den Glasfaserausbau spürbar ausbremsen.»/wdw/DP/jha

(AWP)