Landwirtschaftsminister Guy Parmelin hat dazu den Aktionsplan zu Kontrollen auf Bauernbetrieben am Donnerstag in Bern unterzeichnet, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mitteilte. Gleiches taten Vertreterinnen und Vertreter von drei Bundesämtern, Kantonen, des Schweizer Bauernverbandes, Label-Organisationen, des Detailhandels und Kontrollorganen.

Ziel des Aktionsplans ist es, die Zahl der Grund- respektive Standardkontrollen von mehreren auf höchstens eine Kontrolle im Jahr und pro Betrieb zu senken. 3288 Kontrollpunkte gebe es mittlerweile, sagte Parmelin nach der Unterzeichnung vor den Medien. Koordination sei das Mittel, um die Zahl der Kontrollbesuche zu senken.

Kontrollen auf Betrieben machen nicht nur Ämter, sondern auch Label-Organisationen wie zum Beispiel «IP Suisse». Immer neue Ziele führten zu immer mehr Kontrollen, sagte Bauernverbandspräsident Markus Ritter. «Kontrollen Ja. Aber der Betrieb muss sie stemmen können.»

Die Beteiligten verpflichten sich im Aktionsplan, so rasch wie möglich für eine bessere Koordination aller Kontrollen und einen verstärkten gegenseitigen Datenaustausch zu sorgen. Die Erleichterungen seien nicht sofort spürbar, sagte Parmelin. «Sie werden sich erst über die Zeit bemerkbar machen.»

Der Bauernverband schrieb, dass es nach dem Willen zur Verbesserung eine gewissenhafte Umsetzung der Massnahmen brauche. Priorität hätten die Reduktion der Anzahl Kontrollpunkte, die Anpassung des Sanktionsschemas sowie die Einräumung von Nachbesserungsfristen. Mit den Kontrollen sei es nicht getan, es brauche auch Vereinfachungen bei den generellen Anforderungen und Aufzeichnungspflichten.

Die Glaubwürdigkeit des Kontrollsystems wird nach Angaben des WBF mit dem Aktionsplan nicht infrage gestellt. Denn risikobasierte Kontrollen - also wenn auf einem Betrieb ein Mangel festgestellt wird - sollen bleiben. Der Aktionsplan ist ein erster Schritt zur administrativen Entlastung von Bauernbetrieben.

Diese Massnahmen und in einem zweiten Schritt Entlastungen im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 will der Bund noch vor der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) umsetzen. Mit der Agrarpolitik ab 2030 soll ein dritter Schritt zur Vereinfachung von agrarpolitischen Instrumenten folgen.

(AWP)