Ein Verkauf der Beteiligung würde aktuell keine Vorteile für den Kanton bringen, wie die Finanzkommission (Fiko) in einer Mitteilung schrieb. Zudem wäre eine Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung voraussichtlich nur über eine Verfassungsänderung mit Volksabstimmung möglich. Der Erfolg einer solchen Abstimmung ist aus Sicht der Fiko unsicher.

Der Regierungsrat hatte in einem Bericht die Vor- und Nachteile der Varianten Status quo, Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität und vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung an der BEKB beleuchtet. Sie anerkenne die fundierte Analyse und den stabilen finanziellen Zustand der BEKB, so die Fiko. Die Bank werde von Swiss Economics als «institutionell unabhängigste aller Kantonalbanken» bezeichnet.

Der Grosse Rat wird einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Beteiligung fällen, um der BEKB langfristige Planungssicherheit zu bieten und die nötigen Weichen zu stellen, wie es weiter hiess.

(AWP)