Die ausgetauschten Daten sollen dazu dienen, Terroristen zu finden und im Kampf gegen das Verbrechen vorzugehen. Das sagte Justizminister Jans in Brüssel an einem Medienanlass mit Brunner vor der Unterzeichnung. Laut dem Österreicher wird mit dem Abkommen das Leben der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz und der EU «sicherer» gemacht.
Das Abkommen regelt die Datenübermittlung von Airlines aus der EU an die Schweiz, die Bearbeitung der Daten und den Austausch zwischen den zuständigen nationalen Stellen, wie der Bundesrat im vergangenen November mitteilte, als er den Vertrag genehmigte.
Betreffend die Datensicherheit gebe es klare Regeln, sagte Jans, der in Brüssel auch an einem Ministertreffen der Schengenstaaten teilnahm, weiter. Es gebe eingebaute Schutzmechanismen.
Abkommen soll Anfang 2027 in Kraft treten
Die gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung der Daten durch Schweizer Behörden legte das Parlament vergangenes Jahr. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten damals das Flugpassagierdatengesetz (FPG). Ein Teil des Gesetzes gilt seit dem 1. Januar. Die übrigen Bestimmungen sollen laut Bundesrat bis Ende 2026 in Kraft treten.
Das nun mit Brüssel geschlossene Abkommen muss auf EU-Seite noch ratifiziert werden. Dafür braucht es die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie des Rats der Mitgliedstaaten. Der Bundesrat peilt eine Inkraftsetzung des Abkommens für Anfang 2027 an, wie er zu einem früheren Zeitpunkt mitteilte.
(AWP)
