Die Nichtregierungsorganisationen Public Eye und Trial International hatten im 2020 veröffentlichten Bericht über Geschäfte mit Schmuggel-Öl aus Libyen berichtet.

Das Obergericht bezeichnete die Recherche der Journalisten als «detailliert und in sich stimmig» und befand, Kolmar habe sich mit seiner Strafklage «verkalkuliert», wie die Nichtregierungsorganisationen am Donnerstag mitteilten. Dem Unternehmen wurden die Gerichts- und Anwaltskosten der Beklagten auferlegt.

Die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Public Eye und TRIAL International, welche den Bericht im März 2020 veröffentlicht hatten, begrüssen das Urteil als Erfolg für die Pressefreiheit.

Noch nicht vom Tisch ist mit dem Urteil allerdings die Schadenersatzklage des Rohstoffhändlers Kolmar Group im Umfang von 1,8 Millionen Franken. So hat die Kolmar Group AG im September 2023 eine Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die beiden NGOs und die Autoren des Berichts eingereicht. Vor dem Kantonsgericht Zug fordert das Unternehmen 1,8 Millionen Dollar Schadenersatz. Laut den NGOs handelt es sich um die höchste Summe, die je von einer NGO in der Schweiz gefordert wurde. Der Prozess soll noch in diesem Jahr stattfinden.

Der Bericht dokumentiert eine mutmassliche Beteiligung der Zuger Kolmar Group AG am Handel mit libyschem Diesel in den Jahren 2014 und 2015, während in dem Land ein Bürgerkrieg herrschte. Konkret verfolgten die Autoren die Route von drei Öltankern.

(AWP)