Immer mehr Betriebe im Gastgewerbe würden Barzahlungen ablehnen und nur noch elektronische oder digitale Zahlungsmittel akzeptieren, begründeten die Motionäre ihre Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Bargeldpflicht.

Dies führe zu einer Diskriminierung von Personen, die nicht über digitale Zahlungsmittel verfügten, insbesondere ältere Menschen, Jugendliche ohne Kreditkarte, Personen ohne Bankkonto oder Bürger, die aus Gründen des Datenschutzes und der Privatsphäre bar bezahlen möchten.

Gemäss Bundesgesetzgebung sind Schweizer Banknoten und Münzen gesetzliche Zahlungsmittel, die grundsätzlich akzeptiert werden müssen. Die Bestimmung hat jedoch nur dispositiven Charakter, so dass Betriebe durch entsprechende Hinweise Bargeldzahlungen ausschliessen können. In der Praxis finden sich solche Hinweise etwa am Eingang oder mit einem Hinweis in der Menukarte.

Umsetzung problematisch

In ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort teilt die Regierung zwar die Sorge um die soziale Teilhabe von Personengruppen ohne digitale Zahlungsmittel. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die Umsetzung der Motion problematisch sein könnte.

So sei ungewiss, ob die Kantone überhaupt befugt seien, eine solche Bargeldpflicht einzuführen. Es sei möglich, dass die Berner Regelung vom Bundesgericht wieder umgestossen würde, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort.

Dazu kommt laut Regierungsrat, dass das Gastgewerbe eine Bargeldpflicht entschieden ablehnt. Berner Betriebe wären gegenüber solchen in anderen Kantonen also benachteiligt, folgert die Regierung. Die Verpflichtung zur Bargeldannahme würde zudem zusätzliche Kosten verursachen.

Schliesslich gebe es auch zahlreiche andere Branchen, in denen die Bargeldnutzung in Zukunft abnehmen dürfte. Es sei nicht ersichtlich, weshalb man ausgerechnet das Gastrogewerbe auf Bargeld verpflichten solle. Das letzte Wort in der Sache hat das Berner Kantonsparlament.

(AWP)