Die Wasserkraft hat für den Kanton Bern eine grosse energiepolitische Bedeutung. In den nächsten Jahrzehnten laufen mehrere Konzessionen für grössere Wasserkraftwerke aus. So auch bei den KWO. Diese planen zudem wichtige Ausbauprojekte. So etwa ein neues Wasserkraftwerk an der Trift und Vergrösserungen von Grimsel- und Oberaarsee.
Um für die Konzessionäre möglichst frühzeitig Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen, hat der Kanton nun eine Konzessionsstrategie erarbeitet und an den Grossen Rat verabschiedet. Die Strategie zeigt auf, wie der Kanton künftig mit auslaufenden Konzessionen umgehen will, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt.
Entschädigung für Heimfallverzicht
Der Kanton Bern möchte mit seiner Strategie zudem umsetzen, was in anderen Wasserwirtschaftskantonen bereits üblich ist. Betreiberinnen und Betreiber von Wasserkraftanlagen sollen eine Entschädigung zahlen, wenn der Kanton auf das Heimfallrecht verzichtet.
Wer im Kanton Bern Wasserkraft nutzen will, braucht dafür vom Kanton eine Konzession. Diese läuft für mittlere und grosse Wasserkraftwerke zwischen 60 bis 80 Jahren. Gemäss dem Wasserrechtsgesetz gehen die Kraftwerke nach Ablauf der Konzession an den Konzessionsgeber, also den Kanton, zurück. Dies nennt sich Heimfall.
Im Hinblick auf das Konzessionsende stehen für den Konzessionsgeber zwei Handlungsmöglichkeiten im Vordergrund: den Heimfall ausüben oder ein Verzicht auf den Heimfall. Wenn der Konzessionsgeber den Heimfall ausübt, hat er im Wesentlichen folgende Optionen: Er kann die Konzession an einen anderen Betreiber neu vergeben oder die Anlagen selbst weiterbetreiben.
Nur für grosse Anlagen
Von dieser Regelung zum Heimfallverzicht dürften aber nur die grossen Konzessionen betroffen sein. Für die überwiegende Mehrheit der über 300 Konzessionen im Kanton Bern, welche kleine und Kleinstkraftwerke betreffen, wird die Aushandlung einer Heimfallverzichtsentschädigung nicht zweckmässig sein, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung.
Welche Grundsätze für die Entschädigung gelten sollen, wird in einem nächsten Schritt festgelegt. Der Regierungsrat wird den Konzessionsbehörden diese Grundsätze in einem Konzept vorlegen, nachdem die Strategie verabschiedet wurde.
Festhalten an bernischer Verankerung
Im Kanton Bern ist die Wasserkraft bereits heute mehrheitlich im Besitz von Berner Stromunternehmen, allen voran dem Berner Energiekonzern BKW. Der Kanton Bern ist via BKW indirekt an zahlreichen Anlagen beteiligt.
Der Regierungsrat will diese bernische Verankerung auch in Zukunft fortführen. Auslaufende Konzessionen sollen grundsätzlich wieder an die bisherigen Unternehmen gehen. Der Kanton wird auch künftig darauf verzichten, selbst Kraftwerke zu betreiben.
Im Hinblick auf die auslaufende Konzession der KWO verlangt die Strategie eine Erhöhung der Anteile der BKW und des Stadtberner Energieversorgers Energie Wasser Bern (ewb). Diese sollen in Zukunft mindestens 80 Prozent der Anteile halten, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht.
Die Industriellen Werke Basel und das Elektrizitätswerk Zürich, die aktuell gemeinsam 33,3 Prozent der Anteile halten, sollen noch je zehn Prozent ihrer Anteile behalten. Die Aktionäre werden über die Bedingungen verhandeln.
Sollten diese Verhandlungen scheitern, behält sich der Regierungsrat laut Mitteilung vor, das sogenannte Heimfallrecht auszuüben und die «angestrebten Beteiligungsverhältnisse durchzusetzen».
(AWP)