Die pendente Beschwerde vor Bundesgericht richtet sich gegen einen Beschluss des Berner Obergerichts von Anfang Juni. Dieses hob die wesentlichen Punkte eines Entscheids des Wirtschaftsgerichts auf, das den Fall des Postauto-Skandals wegen wesentlichen Verfahrensmängeln an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen hatte.
Das Wirtschaftsgericht erachtete die Anstellung und Einsetzung zweier zuvor bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung angestellten Fachleute als Verfahrensleiter als nicht zulässig. Deshalb sollten alle von ihnen durchgeführten Verfahrenshandlungen aus den Akten entfernt werden. Durch die erfolgreiche Beschwerde des Bundesamts für Polizei (Fedpol) liegt der Fall nun wieder beim Wirtschaftsgericht.
Kantonale Justiz entscheidet
Den Entscheid des Obergerichts hat jedoch einer der Angeklagten im Postauto-Skandal beim Bundesgericht angefochten und die aufschiebende Wirkung beantragt. Diese hat das Bundesgericht in einer am Montag publizierten Verfügung abgewiesen, weil keine ausreichenden Gründe dafür vorliegen.
Es steht der kantonalen Justiz offen, das materielle Urteil des Bundesgerichts abzuwarten oder im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens die Sache voranzutreiben, schreibt das Bundesgericht.
Die Postauto-Affäre wurde 2018 publik. Demnach hatte das Unternehmen der Post seit 2007 Erträge aus dem subventionierten regionalen Personenverkehr falsch verbucht, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden. Das Fedpol errichtete Strafverfügungen gegen fünf Postauto-Manager sowie gegen den Post-Finanzchef und einen Verwaltungsrat des Staatskonzerns. Die fünf beschuldigten Manager wurden zu Geldstrafen verurteilt.
(AWP)