Im Berichtsjahr 2025 gingen insgesamt 1915 Offenlegungsmeldungen ein und damit deutlich mehr als in den beiden Jahren davor, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht der Offenlegungsstelle der SIX Exchange Regulation (SER) hervorgeht. 2023 und 2024 waren es 1440 bzw. 1464 Meldungen. Mehr als 2025 waren es zuletzt im Jahr 2020 gewesen.
Über- oder unterschreitet ein Investor oder eine Investorengruppe einen bestimmten Stimmrechtsanteil, muss er dies sowohl der Offenlegungsstelle als auch dem Unternehmen melden. Das Unternehmen wiederum ist verpflichtet, die Information über die Offenlegungsstelle zu publizieren.
Die Meldeschwellen liegen bei 3, 5, 10, 15, 20 und 25 Prozent sowie bei ein Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der Stimmrechte an einem Unternehmen. Eine Veränderung muss innerhalb von vier Börsentagen gemeldet werden.
Die Aufsicht über die Einhaltung der Offenlegungspflichten liegt bei der Finanzmarktaufsicht Finma. Haben die Offenlegungsstelle oder die Emittenten den Verdacht, ein Aktionär sei der Meldepflicht nicht nachgekommen, teilen sie dies der Behörde mit.
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(AWP)
