Jacques Moretti wurde nach seiner sechsstündigen Vernehmung in Haft genommen. Die Staatsanwaltschaft begründet diese Massnahme mit Fluchtgefahr, wie aus einer Mitteilung der Walliser Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud hervorgeht.

Sie schrieb in einer Medienmitteilung vom Freitag, der Entscheid über die Anordnung von Untersuchungshaft treffe das Zwangsmassnahmengericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Jacques und Jessica Moretti waren gegen 8 Uhr in Begleitung ihrer drei Anwälte bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen. Das französische Ehepaar wurde von der Walliser Kantonspolizei eskortiert. Sie mussten sich einen Weg durch rund 50 Journalisten bahnen.

Drei Staatsanwältinnen leiteten die Befragungen. Mehrere Anwälte der Opfer konnten an diesen Vernehmungen teilnehmen.

(AWP)