Das hält der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht zu verschiedenen Vorstössen aus dem Parlament fest. Er beauftragt das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Leistungserbringer, Versicherer und Kantone bei der Umsetzung von Massnahmen zu begleiten.

Im Visier sind dabei unerwünschte Begleiterscheinungen wie Gewinnoptimierungen. Nach einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 2006 weitete sich die Anstellung und Entlöhnung pflegender Angehöriger erheblich aus.

Kritik an hohen Gewinnen

Die Angehörigen können sich seither von einer Spitex-Organisation anstellen und bezahlen lassen. Einige dieser Organisationen beschäftigen fast ausschliesslich pflegende Angehörige, wie der Bundesrat schreibt. Das stösst auf Kritik, insbesondere wegen der potenziell hohen Gewinne der Unternehmen, welche die Krankenversicherungen, die Kantone und die Gemeinden belasten.

Für den Bundesrat definieren und begrenzen die gesetzlichen Bestimmungen die entschädigten Pflegeleistungen der Angehörigen ausreichend. Kantone und Versicherer verfügten über Instrumente, um die Vorschriften durchzusetzen.

So können die Kantone etwa verlangen, dass die Angestellten über die erforderliche Ausbildung verfügen und die Spitex-Anbieter das notwendige Personal zur Unterstützung der angestellten pflegenden Angehörigen haben. Die Versicherer können die Wirtschaftlichkeit der Leistungen überprüfen.

Instrumente unzureichend eingesetzt

Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes hat der Bundesrat nichts dagegen einzuwenden, dass die Spitex-Organisationen Gewinne erzielen. Die Kantone könnten die Bezahlung von Pflegeleistungen durch Angehörige begrenzen und so ungerechtfertigte Gewinne vermeiden.

Allerdings werden die bestehenden und ausreichenden Instrumente gemäss der Landesregierung nicht systematisch und kohärent angewendet. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen deshalb, genaue Richtlinien für die Anstellung pflegender Angehöriger zu erlassen.

Zudem sollen sie für ausreichend Personal zur Unterstützung der Angehörigen sorgen. Spitex-Organisationen müssten in den Rechnungen systematisch ausweisen, ob Leistungen von Angehörigen erbracht wurden.

(AWP)