Der Bezirksrat ist zum Schluss gekommen, dass die städtische Verordnung über Mindestlöhne kompetenzgemäss erlassen wurde und nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst, wie der Bezirksrat am Montag mitteilte.

Die Verordnung sieht einen Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde vor. Auch in Winterthur haben die Stimmberechtigten der Einführung eines kommunalen Mindestlohns zugestimmt. Auch dort sind Beschwerden hängig.

In der Stadt Zürich gehört der Gewerbeverband zu den Beschwerdeführern. Er macht geltend, der vorgesehene Mindestlohn verletze die Wirtschaftsfreiheit. Zudem würden damit nicht sozialpolitische, sondern wirtschaftspolitische Ziele verfolgt. Städte und Gemeinden seien gar nicht befugt, Mindestlöhne zu erlassen, da dies Sache des Bundes oder allenfalls der Kantone sei.

Beschwerde verzögert Einführung

Der Bezirksrat wies diese Einwände jedoch zurück. Die Mindestlohnverordnung sei mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar, stütze sich auf eine genügende gesetzliche Grundlage und sei verhältnismässig, heisst es in dem Entscheid.

Der Entscheid des Bezirksrats Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Solange die Beschwerden nicht rechtskräftig erledigt sind, kann die Mindestlohnverordnung nicht in Kraft gesetzt werden.

Die SP Stadt Zürich warf den Beschwerdeführern deshalb am Montag in einem Communiqué vor, auf Zeit zu spielen, um die Einführung der Mindestlöhne zu verzögern. Gemäss früheren Schätzungen der Stadt würden in der Stadt Zürich rund 17'000 Personen von den neuen Mindestlöhnen profitieren.

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben der Einführung von Mindestlöhnen am 18. Juni dieses Jahres mit 69,4 Prozent zugestimmt.

(AWP)