Das Kantonsgericht Neuenburg hat die beiden Männer im März dieses Jahres wegen aktiver und passiver Bestechung zu bedingten Freiheitsstrafen von jeweils 15 Monaten verurteilt. Der frühere Manager der Swatch Group schickte dem französischen Geschäftsmann von 2006 bis 2015 jeweils Informationen, damit dieser seine Preise an die Konkurrenz anpassen konnte.
Neben den bedingten Freiheitsstrafen verhängte das Gericht auch Ersatzforderungen von 23,5 beziehungsweise 24 Millionen Franken gegen die Verurteilten. Diese Forderungen werden während des Beschwerdeverfahrens vor Bundesgericht nicht aufgeschoben, wie das höchste Schweizer Gericht in zwei am Mittwoch publizierten Verfügungen entschieden hat.
Die Gesuche sind laut Gericht nicht ausreichend begründet. Auch die Ehefrau und die beiden Kinder des Ex-Managers hatten als Dritte vergeblich um aufschiebende Wirkung für die Beschlagnahmung von Geldern ersucht, die auf Konten unter ihrem Namen geführt werden. (Verfügungen 6B_571, 580, 581/2025 vom 14.8.2025)
(AWP)