Damit scheiterte ein Dieselkunde, der einen Porsche Macan mit einem darin verbauten Audi-Motor mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft und daraufhin Audi verklagt hatte. Ansprüche könnten jedoch nur gegen den Fahrzeughersteller - in diesem Falle wäre dies Porsche - geltend gemacht werden, so die Vorsitzende des BGH-Dieselsenates, Eva Menges.
Denn der Autobauer stelle die Bescheinigung dafür aus, dass der Wagen den Vorgaben der EU entspreche. Damit habe der Hersteller des Motors nichts zu tun. (Az.: VIa ZR 1119/22 )./avg/DP/jha