Diese vertragliche Vereinbarung mit EDF, der Eigentümerin und Betreibern der Anlage, hatte der KBG ein Bezugsrecht für Strom aus dem Kernkraftwerk Fessenheim eingeräumt. Der Vertrag und die damit verbundenen Rechte würden am 31. Dezember 2017 auslaufen, teilen die drei Besitzer der KBG am Dienstag gemeinsam mit.

Der Vertrag regelte die Energielieferungen aus dem Kraftwerk Fessenheim an KBG und gewährleistete KBG einen Strombezug in der Höhe von 15% der Produktion aus jedem der beiden Kraftwerksblöcke. Dies entsprach jährlich rund 1'700 GWh Strom.

Der Stromerzeuger EDF plant die Abschaltung des ältesten französischen Kernkraftwerks, sobald der Europäische Druckwasserreaktor in Flamanville ans Netz geht. EDF peilt laut jüngsten Aussagen das Jahr 2019 an.

An der Börse geben Alpiq entgegen dem freundlichen Gesamttrend um 0,4% und BKW um 0,1% jeweils leicht nach.

Die Zürcher Kantonalbank äussert sich in einem Kommentar indes eher positiv. Die Vertragskündigung dürfte für Alpiq und BKW keine nennenswerten finanziellen Folgen haben, heisst es in einem Kommentar der Bank. Da bereits mit einem Stillstand des Kraftwerks im laufenden Jahr gerechnet worden sei, sei buchhalterisch alles auf diesen Zeitpunkt ausgerichtet gewesen. Die fehlende Strommenge könne zudem "aktuell problemlos und auch günstiger am Markt beschafft werden".

Da Fessenheim wegen sicherheitstechnischer Bedenken schon länger umstritten sei, sei eine Auflösung des Vertrags nicht nur aus ökonomischer Sicht unproblematisch, sondern PR-mässig gar positiv.

cf/ra

(AWP)