Wie dem kürzlich publizierten Urteil des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist, beträgt die bedingte Geldstrafe 150 Tagessätze zu 190 Franken. Zudem muss der Mann die Verfahrenskosten von rund 7500 Franken bezahlen.

Der Ex-Kadermann war darüber im Bilde gewesen, dass an einen externen Kreditvermittler jahrelang Informationen aus der ZEK weitergegeben wurden, wie die "NZZ" in der gestrigen Ausgabe berichtete.

Die ZEK ist eine schweizerische Evidenzzentrale für Informationen zur Bonität natürlicher und juristischer Personen im Zusammenhang mit Kreditgeschäften. In der Zentrale sind unter anderem sensible Daten zu Kredit- und Leasingnehmern gespeichert.

Eigene Untersuchung

Die Cembra Money Bank liess die Weitergabe der ZEK-Informationen im Jahr 2011 selbst untersuchen. Sie kam zum Schluss, dass regelmässig Daten an den besagten externen Vermittler in Form von Screen-Shots weitergegeben worden waren.

Das ehemalige Geschäftsleitungsmitglied war über die Vorfälle informiert und bei der Aufarbeitung der Sache beteiligt. Als die Finma 2013 von den Geschehnissen in der Cembra Money Bank erfuhr, verlangte sie Auskünfte dazu. Der Ex-Kadermann war damit beauftragt, den Fragebogen der Finma in Zusammenarbeit mit einer beigezogenen Anwaltskanzlei zu beantworten.

In den Antworten wurde festgehalten, dass die interne Untersuchung der Bank keine Hinweise geliefert habe, wonach vorgängig Informationen über potentielle Kreditnehmer übermittelt worden seien. Auch strich der Verurteilte Daten in einer Tabelle, um die Weitergabe der Informationen zu verschleiern.

Dieser Tatbestand fällt unter Artikel 45 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, der das Erteilen falscher Auskünfte unter Strafe stellt.

Das Urteil des Bundesstrafgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil SK.2017.22 vom 14.06.2018)

(AWP)