Deutschland darf aus Sicht der Kommission ausserdem eine Sonderregel für Verteidigungsausgaben nutzen: Werden wegen Investitionen in Aufrüstung mehr Schulden gemacht als eigentlich erlaubt, soll Berlin kein Strafverfahren fürchten müssen.
Zwar sei zu erwarten, dass Deutschland in den kommenden Jahren die Vorgaben zeitweise breche. Aber im Kern machten die Pläne des Bundesfinanzministeriums wirtschaftlich Sinn und die Regeln liessen dies zu, heisst es von der EU-Kommission. Zusammen mit der besonderen Ausnahmeregel für Verteidigung eröffneten sie Deutschland einen klaren und regelkonformen Weg.
Bundesregierung beschloss Milliarden-Finanzpaket
Dass die Kommission den deutschen Haushaltsplan so annimmt, war zuvor nicht vollkommen sicher. Experten etwa der Brüsseler Denkfabrik Bruegel hatten zuvor Zweifel, ob die Bundesregierung mit ihrem beschlossenen Milliarden-Finanzpaket die EU-Schuldenvorgaben einhalten kann.
Die schwarz-rote Bundesregierung plant, in den kommenden Jahren in riesigem Umfang Schulden aufzunehmen und so mehr in Verteidigung sowie in Infrastruktur und Klimaschutz zu investieren. Dafür wurde die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gelockert. Das sogenannte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz umfasst 500 Milliarden Euro/rdz/DP/stk
(AWP)