Zum Schutz vor Krebserkrankungen am Arbeitsplatz hatte sich die EU Ende 2021 darauf geeinigt, neue Grenzwerte für drei krebsverdächtige Stoffe anzupassen beziehungsweise einzuführen. Betroffen sind Acrylnitril, das etwa in Klebstoffen und Lösungsmitteln vorkommt, Nickelverbindungen - unter anderem in vielen Industrie- und Konsumgütern vorhanden - sowie Benzol, das auch bei der Herstellung von Arzneimitteln und Kunststoffen verwendet wird und in Benzin enthalten ist.

Die neuen Regeln sollen das Risiko von Millionen Arbeitnehmern reduzieren, krebserregenden Chemikalien ausgesetzt zu sein. Grundlage war ein Vorschlag der EU-Kommission von September 2020, die EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene - also Stoffe, die die Entstehung von Krebs begünstigen können - zu überarbeiten. Das Vorhaben war Teil des europäischen Plans zur Bekämpfung von Krebs.

Wenn Deutschland und die anderen Länder es nicht schaffen, die Vorbehalte der Kommission aus der Welt zu schaffen, kann die Behörde das Verfahren vorantreiben. Am Ende dieser sogenannten Vertragsverletzungsverfahren kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbusse stehen./mjm/DP/ngu

(AWP)