Mit diesem Schritt will Brüssel die Industrie im Bereich der Ferrolegierungen schützen, wie die Europäische Kommission am Dienstag mitteilte. Die Branche würde in der Europäischen Union (EU) 1800 Personen beschäftigen. Die Massnahmen sollen für drei Jahre bis zum 17. November 2028 gelten.
Ferrolegierungen sind Metalllegierungen aus Eisen und anderen chemischen Elementen (Chrom, Mangan, Silizium und so weiter), die vor allem bei der Herstellung von Stahl verwendet werden, um dessen Festigkeit, Härte und Korrosionsbeständigkeit zu verbessern.
Die Massnahmen sehen länderspezifische Zollkontingente pro Legierungstyp vor, wie die Kommission weiter schrieb. Dadurch werde die Menge der zollfreien Einfuhren in die EU begrenzt.
Kaum Exporte aus der Schweiz
Die Europäische Kommission sieht Kontingente für Norwegen, Indien, Südafrika, Malaysia, Südkorea, Island, Kasachstan, Brasilien und Thailand vor, wie ein EU-Beamter in Brüssel sagte. Aus diesen Ländern würden jeweils mindestens fünf Prozent der Importe in die EU stammen.
Brüssel sieht anders als bei den kürzlich beschlossenen Stahlmassnahmen keine Ausnahmen für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie Norwegen oder Island vor. Gemäss Angaben der norwegischen Regierung stammen gut 40 Prozent der EU-Importe aus Norwegen.
Auch die Schweiz erhält keine Ausnahme der Europäischen Kommission. Ebenfalls ist für sie kein Kontingent vorgesehen, da die importierte Menge aus der Schweiz nicht den nötigen Grenzwert erreicht.
Gemäss dem Branchenverband Swissmem wurden im Jahr 2024 Ferrolegierungen im Wert von fünf Millionen Franken aus der Schweiz exportiert. Zum Vergleich: Die Schweiz exportierte im Jahr 2024 gemäss Zahlen des Bundes Waren im Wert von 144 Milliarden Franken in die EU.
(AWP)