Vergangene Woche gab der Bundesrat bekannt, dass er die mit der Europäischen Kommission im Jahr 2024 verhandelten Abkommen in vier Bundesbeschlüssen dem Parlament vorlegen werde: einen für die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen und drei für die Weiterentwicklung in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit.

In den Augen des Bundesrates wäre es demnach möglich, dass beispielsweise eines oder mehrere Abkommen vom Parlament oder der Stimmbevölkerung abgelehnt würden und in der Folge nicht in Kraft träten. Dies sei aber nur möglich, wenn das Abkommen zur Stabilisierung der Beziehungen in Kraft trete.

Auf die Frage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, ob die Europäische Kommission die Ansicht des Bundesrats teile, antwortete ein Sprecher am Dienstag: «Alle Abkommen und Protokolle sind als Paket ausgehandelt und die Verhandlungen in einem einzigen Paket im Dezember 2024 abgeschlossen worden.» Alle diese Abkommen und Protokolle würden nach der Ratifizierung auf beiden Seiten in Kraft treten.

Die EU-Kommission verwies dabei auf die gemeinsame Verständigung, die vom Bundesrat und ihr ausgearbeitet wurde. Diese diente als Grundlage für die Verhandlungen.

EU-Chefunterhändler teilt Ansicht des Bundesrats

Der Chefunterhändler der Europäischen Kommission, Richard Szostak, teilte im Februar die Position des Bundesrats. Damals erläuterte er einem Ausschuss des Europäischen Parlaments die ausgehandelten Verträge.

Damit die neuen Abkommen in Kraft treten könnten, müsse zuerst das Stabilisierungspaket rechtsverbindlich werden, sagte Szostak. Ohne das Stabilisierungselement könne kein neues Abkommen in Kraft treten. Dies würde die Logik des Pakets reflektieren.

Die Hauptforderungen der EU wie die Personenfreizügigkeit oder der Kohäsionsbeitrag seien Teil des Stabilisierungspakets. Szostak fügte an, dass im Unterschied zur Schweiz der Ratifizierungsprozess EU-seitig die elf Abkommen in einem einzigen Paket beinhalte.

(AWP)