Wölfe des Kärpfrudels rissen in Glarus Süd zwei Kälber und zwei Schafe und verletzten zwei weitere Kälber, wie das Glarner Departement Bau und Umwelt am Dienstag mitteilte. Das Schiltrudel erlegte neun Schafe auf einer Alp in Glarus Nord.
Das Bafu erteilte am 16. Oktober seine Zustimmung zum Abschuss von zwei von fünf Jungtieren des Kärpfrudels und einem von drei Jungwölfen des Schiltrudels. Die Abschüsse müssen bis 31. März 2024 erfolgen und dürfen nur ausserhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete stattfinden.
Weiterhin beim Bafu hängig ist das Gesuch des Kantons um den Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels. Ihm wird der Riss der Kälber zugeschrieben.
Anspruchsvolle Abschüsse
Gemäss den Vorgaben des Bafu sind die Jungwölfe möglichst in der Nähe von Siedlungen oder von Nutztieren sowie aus dem Rudelverband heraus zu schiessen. Damit sollen die Elterntiere den Verlust ihres Nachwuchses mit Siedlungen und Nutztieren in Verbindung bringen und künftig solche Situationen und Orte meiden. Ob dieser sogenannte Vergrämungseffekt auch eintritt, sei aber offen, schrieb der Kanton.
Die zeitintensiven Abschüsse vollziehe die professionelle Wildhut. Sie müsse auf günstige Gelegenheiten warten, etwa wenn die Wölfe an entdeckte Risse zurückkehrten oder sich bei Schneelagen wieder vermehrt im Talboden bewegten. Derzeit sind die Wölfe laut der Wildhut aber noch weiträumig im ganzen Kanton unterwegs.
Der Abschuss von Jungwölfen sei sehr anspruchsvoll, da die Unterscheidung der Jungtiere von den erwachsenen Tieren schwierig sei, hiess es in der Mitteilung. Um das Risiko eines Fehlabschusses zu minimieren, werden zur Unterstützung der Wildhut keine Jäger eingesetzt.
Ein Fehlabschuss etwa des Muttertieres statt eines Jungwolfs kann zu einem Auseinanderfallen des Rudels führen. «Es besteht dann die Gefahr, dass die unerfahrenen Jungwölfe sich eher auf verhältnismässig leichte Beute wie Schafe oder Ziegen konzentrieren und mehr Schäden verursachen», betonte das Departement.
(AWP)