Die Landesregierung fällte ihren Entscheid anlässlich ihrer Sitzung vom Freitag. Sie begründete den Entscheid mit der Neutralität der Schweiz und den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes. Für die Dauer des Konfliktes könne die Ausfuhr von Kriegsmaterial in die daran beteiligten Länder nicht bewilligt werden, schrieb der Bundesrat in einer Mitteilung.
Praktisch betrifft der Beschluss die USA. Für Israel würden schon seit Jahren keine definitiven Kriegsmaterialausfuhren mehr bewilligt, hiess es. Dasselbe gelte für den Iran. Seit Beginn der Luftangriffe der USA und Israels auf den Iran am 28. Februar wurden den Angaben zufolge keine neuen Bewilligungen erteilt.
Expertengruppe prüft bestehende Bewilligungen
Die bestehenden Bewilligungen können gemäss Communiqué weiter genutzt werden. Der Bundesrat ist nach eigener Aussage zum Schluss gekommen, dass sie keine Relevanz für den Krieg gegen den Iran aufwiesen. Eine Expertengruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Volkswirtschafts-, des Aussen- und des Verteidigungsdepartements werde jedoch regelmässig prüfen, wie sich die Exporte entwickelten und ob neutralitätsrechtlicher Handlungsbedarf bestehe.
Prüfen wird die Expertengruppe demnach auch Ausfuhren von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, sowie von sogenannten besonderen militärischen Gütern wie Trainingsflugzeugen oder militärischen Gütern. Vorgesehen ist zudem eine Prüfung von Ausfuhren von Gütern, die zwar nicht in diese Kategorie fallen, aber von Sanktionen gegen den Iran betroffen sind. Für Israel gelte bereits eine restriktive Handhabung, hiess es.
Rechtlich wäre es laut der Völkerrechtlerin Evelyne Schmid von der Universität Lausanne möglich, bereits laufende Geschäfte zu stoppen. «Die Rechtsgrundlagen sehen für genau solche Fälle vor, dass die Behörde auch auf bereits erteilte Bewilligungen zurückkommen kann. Sie kann diese sistieren, sie kann diese sogar widerrufen», sagte Schmid am Donnerstag der «Tagesschau» von Fernsehen SRF.
(AWP)
