Die 13. AHV-Rente werde in den Jahren 2026 und 2027 zunächst ohne zusätzliche Finanzierung eingeführt, teilte die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) am Donnerstag mit. Zudem werde die Arbeitslosenversicherung aufgrund der Arbeitsmarktlage ein leichtes Defizit aufweisen. Eine Gewinnausschüttung der Nationalbank von vier Milliarden Franken werde das Ergebnis 2026 verbessern.
Ab dem Jahr 2028 sei wieder mit einer Verbesserung der Finanzlage zu rechnen. Als Gründe dafür gelten die geplanten Erhöhungen der Mehrwertsteuer zur Stärkung der Armee und zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Auch eine erwartete konjunkturelle Erholung und eine bessere Lage am Arbeitsmarkt sollen die Finanzen der Sozialversicherungen stützen.
(AWP)
