Die Europäische Union (EU) will die Zuständigkeit für arbeitslos gewordene Grenzgänger neu regeln. Anstelle des Wohnstaates soll künftig jener Staat, in welchem die arbeitslos gewordene Person zuletzt beschäftigt war, für die Auszahlung von Arbeitslosengeldern zuständig sein.
Diese Änderungen würden für die Schweiz gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) Mehrkosten von 600 Millionen bis 900 Millionen Franken bedeuten, wie das Seco am Donnerstag auf seiner Webseite schrieb. Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) berichtete zuerst darüber.
Die Schätzungen seien mit grosser Unsicherheit behaftet, da die Schweiz nur über wenige Erfahrungswerte mit arbeitslosen Grenzgängern verfüge, hiess es weiter. Eine konkrete Schätzung könne erst nach der finalen Fassung der Revision der EU-Verordnung erfolgen.
Übernahme braucht Zustimmung der Schweiz
Damit die Verordnung Inkrafttreten kann, braucht es in Brüssel noch die Zustimmung des Rats der Mitgliedsstaaten sowie des Europäischen Parlaments. Ein EU-Diplomat gab sich vergangene Woche zuversichtlich, dass dies erfolgen werde.
Die entsprechende Verordnung ist Teil des Personenfreizügigkeitsabkommens, das die Schweiz mit der EU hat. Deshalb ist die Revision für die Schweiz relevant.
Bei einer Verabschiedung der Verordnung müsste die Europäische Kommission Bern im entsprechenden Gemischten Ausschuss über die Änderung Bescheid geben. Eine Übernahme könnte erst «mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz» erfolgen, schrieb das Seco weiter.
Heutiges System zugunsten der Schweiz
Bereits heute kompensiert die Schweiz als Beschäftigungsstaat dem Wohnstaat des arbeitslos gewordenen Grenzgängers erbrachte Leistungen. Vergangenes Jahr betrugen die Rückerstattungen an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien insgesamt 283,3 Millionen Franken, wie das Seco mitteilte.
Diesen knapp 300 Millionen Franken stellt das Seco gemäss den Unterlagen Einnahmen von rund 600 Millionen Franken gegenüber. Diese Einnahmen sind die Beiträge der Grenzgänger an die Schweizer Arbeitslosenkasse. Unter dem Strich resultiert derzeit für die Schweiz ein Plus von 300 Millionen Franken jährlich.
Bei einer Übernahme der Reform würde sich die Bilanz umkehren. Gemäss den Schätzungen würde ein Minus von 300 bis 600 Millionen Franken entstehen.
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(AWP)
