Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft seit 2017 jährlich die Preise von einem Drittel der von den Krankenkassen vergüteten Arzneimittel. Die Kriterien dabei sind Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Überprüft werden entsprechend auch die Preise der Arzneimittel. Es handle sich um einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Bei der Arzneimittelüberprüfung 2025 standen Arzneimittel insbesondere für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krankheiten des Atmungssystems und Infektionskrankheiten im Fokus. Bei etwa der Hälfte der überprüften Originalpräparate wurden laut dem BAG Preissenkungen verfügt. Bei der anderen Hälfte sei kein Eingreifen notwendig gewesen, weil diese Arzneimittel im Vergleich zu den Referenzländern und im Vergleich zu anderen Arzneimitteln weiterhin wirtschaftlich seien, hiess es.

Über eine Milliarde Franken eingespart

Die Preise für Generika müssen auf Geheiss des Amts bei 70 Prozent der kontrollierten Präparate sinken. Die Preissenkungen erfolgen am 1. Dezember. Die Prüfung der bisher noch nicht kontrollierten Medikamente schliesst das BAG in den nächsten Monaten ab.

Mit den am Donnerstag mitgeteilten Resultaten ist der dritte Überprüfungszyklus abgeschlossen. Er brachte Einsparungen von mindestens 335 Millionen Franken. Im ersten Zyklus von 2017 bis 2019 führte die Überprüfung zu Einsparungen von rund 470 Millionen Franken, im zweiten Zyklus von rund 270 Millionen Franken.

2026 beginnt das BAG mit dem dreijährigen Überprüfungszyklus erneut. Wie 2017, 2020 und 2023 sind wieder die Preise von Medikamenten unter anderem aus den Bereichen Krebsmedizin und Gastroenterologie als Erstes an der Reihe. Neben den Preisen überprüft das Amt auch, ob ein Medikament auf der Spezialitätenliste bleiben kann.

Ausnahmen wegen Engpässen

Wegen weltweiter Engpässe bei der Medikamentenversorgung nehmen laut dem Bund die Ausnahmen - also der Verzicht auf Preissenkungen - zu. 2025 habe das BAG bisher bei 55 Arzneimitteln Ausnahmen gewährt, um die Versorgungssicherheit zu stärken, hiess es. Es habe sich mehrheitlich um Antiinfektiva - also Medikamente, die der Therapie von Infektionskrankheiten dienen - gehandelt.

Um Marktrückzügen von versorgungsrelevanten Arzneimitteln aus wirtschaftlichen Gründen entgegenzuwirken, kann das BAG ausnahmsweise auf Preissenkungen verzichten. Pharmaunternehmen können nach Abschluss der Überprüfung einen entsprechenden Antrag stellen, der vom BAG geprüft wird.

Künftig soll es möglich sein, günstige Arzneimittel grundsätzlich von der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit auszunehmen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage wurde im Frühjahr vom Parlament verabschiedet. Derzeit werden die entsprechenden Verordnungsbestimmungen erarbeitet. Die Gesetzesänderung tritt laut dem BAG voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft.

Stetig steigende Kosten

Die Medikamentenpreise sind ein wichtiger Kostentreiber in der obligatorischen Krankenversicherung. Sie verursachen laut dem Bund über zwanzig Prozent der Kosten. Steigende Medikamentenpreise seien deshalb mitverantwortlich für den Anstieg der Prämien in der Grundversicherung.

Die Kosten der neuen Medikamente der Spezialitätenliste stiegen in den vergangenen zehn Jahren überdurchschnittlich stark, wie das BAG auf seiner Webseite schreibt. Sie betrügen heute durchschnittlich über die Hälfte mehr als vor zehn Jahren. Im europäischen Vergleich habe die Schweiz die höchsten Preise und höchsten Pro-Kopf-Kosten für Medikamente.

(AWP)