Lobsigers Büro schreibt in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung, die vom BAG und den Impfstoffunternehmen vorgebrachten Ausnahmegründe seien «nicht mit der von der Rechtsprechung verlangten Begründungsdichte» dargelegt worden.
Er empfehle deshalb dem BAG, den Zugang zu den Beschaffungsverträgen zwischen Bund und Unternehmen wie Pfizer und Moderna «weitgehend» zu gewähren. Dabei sei der aktuelle Stand der Zulassung der Impfstoffe durch Swissmedic zu beachten.
Lobsiger veröffentlichte die sechs Empfehlungen, nachdem er nach der teilgeschwärzten Publikation der Verträge zehn Schlichtungsanträge erhalten hatte. Die Impfstoffhersteller und die Schlichtungs-Antragsteller können vom BAG eine Verfügung verlangen, wenn sie mit Lobsigers Empfehlungen nicht einverstanden sind. Das BAG kann laut Lobsiger von Amtes wegen eine solche erlassen.
Anwälte, Medienschaffende, Private
In den Jahren 2020 bis 2022 hatten mehrere Personen gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu den Beschaffungsverträgen des Bundes zu den Covid-19-Impfstoffen verlangt. Laut den am Montag veröffentlichten Unterlagen sind das Anwälte, Medienschaffende und Privatpersonen.
Bekannt ist etwa, dass ein Rechtsanwalt in Erfahrung bringen wollte, was die Impfstoffe bisher kosteten und wie viel Geld für die Zukunft dafür budgetiert wurde. Einsicht verlangte auch eine Tessiner SVP-Kantonsrätin.
Die Einsichtsgesuche wurden auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes gestellt, gemäss dem jede Person den Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung verlangen kann. In gewissen Ausnahmefällen kann die Veröffentlichung der Unterlagen verweigert, nur teilweise gewährt oder auch verschoben werden.
Schmähpreis für BAG
Wegen der Teilschwärzung der Verträge verlieh das Journalisten-Recherche-Netzwerk «investigativ.ch» im vergangenen Jahr BAG-Direktorin Anne Lévy den Schmähpreis «Goldener Bremsklotz». Die Medienschaffenden machten geltend, dass die Öffentlichkeit in schwierigen Pandemie-Zeiten exakte Informationen brauche, um den Behörden zu vertrauen.
(AWP)