Die grosse Kammer stimmte am Montag einer Motion ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) zu, welche diese Weiterführung will. Es gelte, im Interesse der Umwelt die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs weiterzuführen, argumentierte die Mehrheit.

In den 1990-er Jahren habe das Volk die Bestimmung in der Verfassung verankert, dass pro Jahr aus Gründen des Umweltschutzes höchstens 650'000 Lastwagen durch die Schweizer Alpen fahren dürfen. Doch sei diese Zahl immer wieder überschritten worden - 2024 waren es 960'000 Fahrten.

Auch habe zuletzt der Anteil der Strasse am alpenquerenden Güterverkehr zugenommen und jener der Bahn sei gesunken. Diesen Trend gelte es zu bremsen. Im Sinn der Förderung des kombinierten alpenquerenden Güterverkehrs müssten die Transporteure frühzeitig wissen, woran sie nach 2030 seien. Derzeit ist die Subventionierung des Bundes bis 2030 begrenzt.

Mit 123 zu 61 Stimmen fast ausschliesslich aus der SVP-Fraktion und einer Enthaltung sagte der Nationalrat Ja zur Motion, zu welcher der Bundesrat ein Ja beantragt hatte. Sie geht damit zur Umsetzung an die Landesregierung, weil der Ständerat einem gleich lautenden Vorstoss seiner Verkehrs- und Fernmeldekommission bereits am 11. März zustimmte.

Eine Minderheit argumentierte am Montag im Nationalrat, das Parlament habe wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die Subventionen zu senken seien. Es gebe Produktivitätsgewinne in diesem Verkehr: Heute brauche es nicht mehr zwei Loks vor einem Zug und die Züge seien länger als früher. Das sagte Benjamin Giezendanner (SVP/AG) im Namen der Minderheit der vorberatenden Kommission und der SVP-Fraktion.

Unter unbegleitetem kombiniertem Verkehr versteht man die Beförderung eines von seinem Fahrer nicht begleiteten Motorfahrzeugs mit einem anderen Verkehrsträger, zum Beispiel der Bahn. Es kann sich auch um einen Container handeln, der beispielsweise im Süden der Alpen zu einem Verladeterminal gebracht wird und dann die Alpen auf der Schiene durchquert.

(AWP)